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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Elektro Meisterbetrieb mblix – Michael Widdau und Stefan Stellet GbR

Goldgasse 6
53947 Nettersheim
Telefon: 02486 80 16 880
E-Mail: info@mblix.de
Web: https://www.mblix.de

§ 1 Ausschließliche Geltung

Die Elektro Meisterbetrieb mblix – Michael Widdau und Stefan Stellet GbR (nachfolgend „mblix GbR“ genannt) erbringt die im Einzelnen spezifizierten Lieferungen oder Leistungen zu den nachfolgenden Bedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „KUNDE“ genannt) finden keine Anwendung, es sei denn, die mblix GbR hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsausführung

  1. Grundsätzlich sind Angebote der mblix GbR freibleibend und unverbindlich.
    Soweit ein Angebot oder Kostenvoranschlag (nachfolgend „Angebot“) ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird und keine andere Bindungsfrist genannt ist, ist die mblix GbR an dieses Angebot für die Dauer von 4 Wochen gebunden.

  2. Liefer- bzw. Fertigstellungstermine sind grundsätzlich nur annähernde Angaben und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

  3. Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – bleiben Eigentum der mblix GbR.
    Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Das Eigentums- und Urheberrecht bleibt ausdrücklich vorbehalten.

  1. Ändert oder erweitert der KUNDE den Arbeitsumfang nach Vertragsschluss, hat die mblix GbR Anspruch auf Anpassung der Vergütung.
    Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der ursprünglichen Preisermittlung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Kosten.

  2. Kann ein Termin aus Gründen, die die mblix GbR nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden (z. B. höhere Gewalt, Lieferprobleme, Betriebsstörungen, Streik, Witterungseinflüsse), verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend.

§ 3 Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Material- und Arbeitsaufwand.
    Der Arbeitsaufwand wird in Einheiten von jeweils angefangenen 15 Minuten berechnet.

  2. Die mblix GbR ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
    Erfolgt diese nicht, kann die Ausführung des Auftrags bis zur Zahlung ausgesetzt werden.

  3. Garantien, Skonti oder Rabatte gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

  4. Bei berechtigten Mängelrügen ist der KUNDE berechtigt, Zahlungen nur in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel zurückzuhalten.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Die mblix GbR behält sich das Eigentum an allen gelieferten und eingebauten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung vor.

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

  1. Vor vollständiger Zahlung dürfen die Waren weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.

  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die mblix GbR berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

  3. Der KUNDE ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und ausreichend gegen Schäden und Diebstahl zu sichern.

§ 5 Datenerhebung und -verwendung

Die mblix GbR verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite zu finden:

https://www.mblix.de

Der KUNDE hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner gespeicherten Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Verjährung

  1. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden durch:

  • unsachgemäße Verwendung

  • fehlerhafte Montage durch Dritte

  • unterlassene Wartung

  • normale Abnutzung

  • ungeeignete Betriebsmittel

  1. Die mblix GbR haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur:

a) bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
b) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung ist hierbei auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  1. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:

  • arglistigem Verschweigen eines Mangels

  • Übernahme einer Garantie

  • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz

  1. Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen verjähren in 1 Jahr ab Übergabe.

Bei Teilen elektrischer oder technischer Anlagen beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre, sofern keine Wartungsvereinbarung besteht.

§ 7 Besondere Bestimmungen bei Bau- und Werkverträgen

  1. Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom KUNDEN rechtzeitig einzuholen.

  2. Kündigt der KUNDE einen Auftrag ohne Verschulden der mblix GbR, kann diese eine pauschale Vergütung von 10 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangen.

Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

§ 8 Zugang zur Baustelle / Wartezeiten

  1. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin ein uneingeschränkter Zugang zur Baustelle bzw. zu den Arbeitsbereichen möglich ist.

  2. Können vereinbarte Arbeiten aus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden (z. B. fehlender Zugang, andere Gewerke blockieren die Arbeiten, fehlende Vorleistungen), ist die mblix GbR berechtigt, die entstandenen Wartezeiten sowie eine erneute Anfahrt nach den üblichen Stundensätzen zu berechnen.

  3. Wartezeiten werden als Arbeitszeit berechnet.

  4. Entstehen durch solche Umstände zusätzliche Termine oder Arbeitsaufwände, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

§ 9 Baustellenbedingungen und Diebstahl

  1. Der KUNDE hat sicherzustellen, dass die Baustelle während der Ausführungszeit für Mitarbeiter der mblix GbR frei zugänglich und ausreichend gesichert ist.

  2. Für auf der Baustelle gelagerte Materialien, Geräte oder Werkzeuge der mblix GbR haftet der KUNDE, sofern der Verlust oder Schaden durch unzureichende Sicherung der Baustelle, durch Dritte oder durch Diebstahl entsteht.

  3. Werden bereits gelieferte oder installierte Materialien (z. B. Kabel, Geräte, Bauteile) vor der Abnahme durch Diebstahl, Vandalismus oder sonstige äußere Einflüsse beschädigt oder entwendet, trägt der KUNDE die Kosten für Ersatzbeschaffung und erneute Montage, sofern der Schaden nicht durch die mblix GbR verursacht wurde.

  4. Eine entsprechende Baustellenversicherung oder Bauleistungsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

§ 10 Preisänderungen bei Material

  1. Angebote der mblix GbR, die Materialpreise enthalten, basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Einkaufspreisen.

  2. Sollten sich zwischen Angebotsdatum und Ausführung der Leistung Materialpreise erheblich ändern (z. B. durch Marktpreisänderungen bei Kupfer, Kabeln, elektronischen Bauteilen oder Geräten), ist die mblix GbR berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

  3. Als erhebliche Preisänderung gilt in der Regel eine Veränderung von mehr als 5 % des Einkaufspreises.

  4. Die mblix GbR wird den KUNDEN über eine entsprechende Anpassung vor Ausführung der Arbeiten informieren.

§ 11 Zahlungsbedingungen bei Kleinaufträgen

  1. Bei kleineren Reparaturen, Serviceeinsätzen oder Notdiensten ist die mblix GbR berechtigt, die Zahlung sofort nach Leistungserbringung zu verlangen.

  2. Die Zahlung kann erfolgen per:

  • Barzahlung

  • EC-Karte / elektronische Zahlung

  • sofortige Überweisung

  1. Erfolgt keine sofortige Zahlung, ist die mblix GbR berechtigt, eine Rechnung mit sofortiger Fälligkeit zu stellen.

  2. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

§ 12 Abnahme der Leistungen

  1. Nach Fertigstellung der Leistungen ist der KUNDE verpflichtet, die Leistung unverzüglich abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

  2. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn

  • der KUNDE die Leistung nutzt oder

  • der KUNDE trotz Aufforderung zur Abnahme innerhalb von 12 Werktagen keine Abnahme erklärt.

  1. Liegen nur unwesentliche Mängel vor, berechtigen diese den KUNDEN nicht zur Verweigerung der Abnahme.

  2. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den KUNDEN über.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der mblix GbR in Nettersheim, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Aktualisierte Schlussangabe

Stand: März 2026

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